5.2 Mit der Information der Ehefrau vom 28. März 2010, dass ihr Ehemann seit dem 19. März 2010 im Alters- und Pflegeheim wohne, waren der Kasse bereits alle Tatsachen bekannt, um die Höhe der Hilflosenentschädigung anzupassen. Mit der Nachfrage der Ehefrau am 5. August 2010, ob die Höhe der Hilflosenentschädigung richtig sei, hatte die Kasse ein zweites Mal Anlass, die Leistungsausrichtung zu überprüfen. Dies hat sie auch getan und mit Schreiben vom 5. August 2010 explizit die Besitzstandsgarantie nach Heimeintritt bestätigt und damit auch die unveränderte Höhe der Hilflosenentschädigung.