Betreff Rückforderung von Hilflosenentschädigung (756.9375.8610.27) A. Mit Verfügung vom 23. Oktober 2013 forderte die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Kasse) von A.____ Fr. 31‘416.-- an zu viel ausgerichteter Hilflosenentschädigung zurück. Da er seit dem 19. März 2010 im Alters- und Pflegeheim wohne, bestehe ab dem 1. April 2010 nur noch Anspruch auf den halben Ansatz der Hilflosenentschädigung. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Kasse mit Entscheid vom 21. Mai 2014 ab.