_ AG ausgeführt. So hat er im Rahmen einer E-Mail- Korrespondenz am 23. April 2012 der Ausgleichskasse bestätigt, dass am 19. und 20. April 2012 an die Ausgleichskasse geleistete Zahlungen mit den ältesten offenen Rechnungen verbucht werden könnten und weitere Zahlungen in Aussicht gestellt. Demnach lag es in seiner Kompetenz darüber zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Zahlungen zur Begleichung der offenen Beitragsforderungen an die zuständige Ausgleichskasse abgeführt werden. Daraus ergibt sich, dass der Beschwerdeführer weiterhin im Bereich der Lohn- und Beitragszahlungen als mit der Leitung der B.__