Aus den vorliegenden Umständen kann geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer auch nach dem 21. Februar 2012 weiterhin im relevanten Geschäftsbereich als faktisches Organ tätig war. Wie sich den anlässlich der Parteiverhandlung protokollierten Aussagen entnehmen lässt, ist der Beschwerdeführer als Verwaltungsrat aus der Unternehmung ausgetreten, um an das Geld seiner beruflichen Vorsorge zu gelangen. Dies hatte seinen Grund allein darin, dass er dadurch neue Investitionen in die Unternehmung tätigen konnte. Wie sodann aus den Akten hervorgeht, hat der Beschwerdeführer immer wieder Tätigkeiten für die B.____ AG ausgeführt.