Abgesehen davon ist den Akten zu entnehmen, dass Zahlungsschwierigkeiten bereits wenige Monate nach dem Anschluss als beitragspflichtige Arbeitgeberin im Januar 2009 bestanden hatten, die bis zur Konkurseröffnung fortdauerten. So mussten die Beiträge bereits ab Abrechnungsperiode November 2009 vereinzelt und ab Januar 2011 gar regelmässig gemahnt werden. Wenn aber ein Unternehmen die Beiträge über einen erheblichen Zeitraum nur noch schleppend bezahlt, kann weder von einer klaglosen Zahlungsmoral noch von einem vorübergehenden Liquiditätsengpass gesprochen werden.