34b Abs. 1 und 3 AHVV). Unter Berücksichtigung der offenen Beitragsforderungen für die Monate November 2011 bis März 2012 handelt es sich somit insgesamt um einen Beitragsausstand der sich über sieben Monate (September 2011 bis März 2012) erstreckt und der bei einem Betrag von Fr. 129‘319.70 keinen Schadensbetrag in geringer Höhe darstellt. Abgesehen davon ist den Akten zu entnehmen, dass Zahlungsschwierigkeiten bereits wenige Monate nach dem Anschluss als beitragspflichtige Arbeitgeberin im Januar 2009 bestanden hatten, die bis zur Konkurseröffnung fortdauerten.