Dessen ungeachtet, sind auch aus den vorliegenden Akten keine konkreten, objektiven Anhaltspunkte ersichtlich, aufgrund derer die Arbeitgeberin davon ausgehen durfte, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit saniert werden kann und wieder zahlungsfähig wird. Die Annahme, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit saniert werden könne, stützte sich praktisch ausschliesslich auf eine mögliche Partnerschaft mit der E.____ AG in Form einer stillen Beteiligung mit Fr. 34‘000.-- und der Gewährung eines Darlehens in der Höhe von Fr. 150‘000.--.