3.3 Der Konkurs über die B.____ AG wurde am 25. April 2012 eröffnet. Mit Verfügung des Konkursamtes D.____ vom 23. Juli 2012 wurde der Ausgleichskasse die Kollokation der Forderungen angezeigt und der Kollokationsplan lag vom 27. Juni 2012 während 20 Tagen bis zum 17. August 2012 auf. Indem die Ausgleichskasse am 24. Juni 2013 gegenüber dem Beschwerdeführer die Schadenersatzverfügung erliess, hat sie die zweijährige Frist des hier anwendbaren Art. 52 Abs. 3 AHVG gewahrt.