B. Gegen diesen Entscheid erhob A.____, vertreten durch Advokat Christoph Dumartheray, am 30. Mai 2014 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht). Darin beantragte er die vollumfängliche Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheides vom 27. April 2014; unter o/e-Kostenfolge. Zudem stellte er die folgenden Verfahrensanträge: Es sei dem Beschwerdeführer Einsicht in das die B.____ AG in Konkurs betreffende Aktendossier der Beschwerdegegnerin zu gewähren.