2.5.1 Es ist somit zu prüfen, wann die Beschwerdeführerin ihren Wohnsitz in X.____ begründet hatte. Sie macht diesbezüglich geltend, dass sie Anfang Juli 2010 bis Anfang September 2010 zwischen Y.____ und X.____ gereist sei, um den Umzug zu organisieren. Erst ab 3. September 2010 habe sie tatsächlich in X.____ gewohnt. Ihr Ehemann habe zwar bereits ab 1. Juli