Tatsachen wie beispielsweise die Erwirkung der Niederlassungsbewilligung, die unangefochtene Inanspruchnahme durch die Steuerhoheit, die Registrierung durch die Einwohnerkontrolle, die Ausübung politischer Rechte oder der Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung können eine Wohnsitzbegründung nicht beweisen. Sie stellen jedoch Hinweise dafür dar und müssen im Zusammenhang mit dem ganzen Sachverhalt gewürdigt werden.