I. In der Folge holte das Kantonsgericht am 17. Oktober 2013 eine amtliche Erkundigung bei der Steuerverwaltung Basel-Landschaft ein. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 reichte die zuständige Mitarbeiterin der Steuerverwaltung verschiedene Unterlagen ein. Sie wies darauf hin, dass die Ehegatten B.____ zwar gemeinsam, jedoch mit getrennten Wohnsitzen besteuert worden seien. Aufgrund einer Besprechung zwischen dem Ehemann und dem Regionalen Steueramt C.____ vom 18. Oktober 2010 sei festgestellt worden, dass das Ehepaar per 1. Juli 2010 in die Schweiz gezogen sei.