F. Mit Eingabe vom 17. Juli 2013 verzichtete die Ausgleichskasse auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdeführerin wies am 29. Juli 2013 auf den beigelegten Niederlassungsausweis der Gemeinde X.____ vom 13. Oktober 2010 hin, in welchem als Zuzugsdatum der 3. September 2010 vermerkt war.