C. In der Vernehmlassung vom 4. März 2013 schloss die Ausgleichskasse auf Abweisung der Beschwerde. Aufgrund der von der Versicherten am 25. November 2012 eingereichten Anmeldung "Nichterwerbstätige" habe sie korrekterweise Beiträge für die Periode vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2010 erhoben. Die Abklärungen bei der Steuerverwaltung Basel-Landschaft und der Einwohnerkontrolle hätten ergeben, dass die Versicherte bereits am 1. Juli 2010 Wohnsitz in X.____ genommen habe, weshalb das Zuzugsdatum rückwirkend auf den 1. Juli 2010 geändert worden sei.