Im Bestreitungsfall würden weiter die Vertragspartner der D.____GmbH als Zeugen bestätigen, dass er im erwähnten Umfang gearbeitet habe. Sollte er nicht als voll Erwerbstätiger qualifiziert werden, so sei die Angelegenheit zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen, da diese keine Abklärungen zur wirtschaftlichen und tatsächlichen Erwerbssituation vorgenommen habe.