Zudem hat der Beschwerdeführer Anspruch auf 7 Wochen Ferien und erhält einen Monatslohn von Fr. 1‘800.--, welcher halbjährlich ausbezahlt wird. Gemäss Arbeitsvertrag vertritt er als Geschäftsführer die Arbeitgeberin in allen Belangen im Innen- und Aussenverhältnis. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Vertretung der Arbeitgeberin gegenüber Kunden, Behörden und Dritten, Administration, Kundenbetreuung und Kundenakquisition sowie Durchführung von Beratungsleistungen.