Die D.____GmbH erbringt Dienst- und Beratungsleistungen im Unternehmens-, Finanz-, Immobilien- und Personalbereich mit Einschluss der Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Gemäss Arbeitsvertrag vom 13. Juli 2011 ist der Beschwerdeführer zu einem Pensum von 50% einer Vollzeitstelle von 40 Wochenstunden angestellt, wobei das Arbeitspensum nach Arbeitsanfall und Bedarf über das Jahr erledigt werden kann (flexible Arbeitszeit). Zudem hat der Beschwerdeführer Anspruch auf 7 Wochen Ferien und erhält einen Monatslohn von Fr. 1‘800.--, welcher halbjährlich ausbezahlt wird.