6.1 Der Beschwerdeführer war bis 31. Dezember 2011 bei der C.____AG angestellt. Danach hat er die D.____GmbH gegründet und diese am 13.7.2011 im Handelsregister eintragen lassen. Seine Ehefrau und er sind Geschäftsführer und zugleich die einzigen Gesellschafter der GmbH. Beide sind einzelzeichnungsberechtigt. Die D.____GmbH erbringt Dienst- und Beratungsleistungen im Unternehmens-, Finanz-, Immobilien- und Personalbereich mit Einschluss der Vermögensverwaltung und Anlageberatung.