Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht tens der doppelten Höhe des Mindestbeitrags entrichtet hat (vgl. Art. 3 Abs. 3 lit. a AHVG). Vorweg ist festzuhalten, dass vorliegend einzig der Beitragsstatus, nicht aber die für den Status Nichterwerbstätige ermittelte Beitragshöhe streitig ist.