Gegen die Verfügungen vom 15. März 2013 bzw. 2. April 2013 erhoben die Ehegatten, vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Frey, mit Schreiben vom 16. April 2013 Einsprache. Mit Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2013 wies die EAK die Einsprache ab, soweit sich diese gegen die Verfügungen vom 2. April 2013 richtete. Die Verfügungen vom 15. März 2013 hob die EAK hingegen auf.