Mit Verfügungen vom 15. März 2013 wurden die Akontoanzeigen vom 14. Dezember 2011 und 11. Januar 2013 ersetzt und die definitive Beitragspflicht der Ehegatten für das Jahr 2012 in der Höhe von je Fr. 24‘937.40 und für das Jahr 2013 in der Höhe von je Fr. 25‘000.-- festgelegt. Da die Verfügungen vom 15. März 2013 trotz anwaltlicher Vertretung direkt an die Ehegatten erfolgten, stellte die EAK dem Rechtsvertreter der Ehegatten dieselben Verfügungen jeweils neu datiert vom 2. April 2013 zu.