A. Der 1951 geborene A.____ war bei der C.____AG als Senior Consultant angestellt und liess sich per 31. Dezember 2011 frühzeitig pensionieren. Von der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) Bern erhielt A.____ im Juli 2011 das Formular „Anmeldung Nichterwerbstätige“, welches A.____ sowie seine Ehefrau B.____ mit den geforderten Angaben retournierten. Mit der Anschlussbestätigung vom 26. Juli 2011 teilte die EAK den Ehegatten mit, dass sie ab 1. Januar 2012 als Nichterwerbstätige beitragspflichtig seien. Mit Akontoanzeigen jeweils vom 14. Dezember 2011 forderte die EAK von den Ehegatten für das Jahr 2012 Akontobeiträge für Nichterwerbstätige in der Höhe von je Fr. 24‘937.40. A.__