Zwar wurde Art. 28 Abs. 2 AHVV und die darauf basierende Berechnung der Beiträge für Nichterwerbstätige aufgrund einer Rentenkapitalisierung in der Literatur bereits verschiedentlich kritisiert, wobei vorallem die schematische, den individuellen Besonderheiten nicht Rechnung tragende Lösung beanstandet wurde (vgl. KIESER, Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Nichterwerbstätigen [einschliesslich Festsetzung der Beiträge von Nichterwerbstätigen], in: Aktuelle Fragen aus dem Beitragsrecht der AHV, St. Gallen, 1998, S. 91; KÄSER, a.a.O, S. 235; GROB/KLEINLOGEL, a.a.O., S. 119 f.). Eine Anpassung durch den Verordnungsgeber wurde jedoch bis heute nicht vorgenommen, weshalb Art.