Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht zer Treuhänder, 4/00, S. 297). Das Renteneinkommen wird daher mit dem Faktor 20 multipliziert und das Ergebnis einem Vermögen in diesen Umfang gleichgesetzt (vgl. GROB/KLEINLOGEL, a.a.O. S. 116). Zwar wurde Art.