AHVV dient der Vergleichbarmachung von Vermögen und Renteneinkommen. So wollte der Verordnungsgeber erreichen, dass zwei Nichterwerbstätige mit insgesamt gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, der eine mit Renteneinkommen, der andere mit Vermögen, Beiträge in gleicher Höhe bezahlen müssen (vgl. FRANZISKA GROB/GUDRUN KLEINLOGEL, Die Beiträge der Nichterwerbstätigen in der AHV, der IV und der EO, in: CHSS 2008 S. 116 ff.). Dieser Faktor entspricht einer Kapitalisierung von 5%, d.h. es wird das Kapital errechnet, welches beliebig lange einen Kapitalertrag in Höhe einer Rente von 5% abwirft (vgl. PETER LANG, Leibrenten und AHV/IV/EO-Bemessung bei Nichterwerbstätigen, in: Der Schwei-