Betreff Beiträge (897'042 / 120695.0.0 / 756.1148.7971.68) A.1 Der 1948 geborene A.____ ging am 1. Februar 2008 im Alter von 60 Jahren vorzeitig in Pension. Die Pensionskasse der B.____, teilte ihm mit Schreiben vom 13. November 2007 mit, dass er ab 1. Februar 2008 Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente in Höhe von Fr. 61‘155.--/p.a. und vom 1. Februar 2008 bis 31. Januar 2013 (Erreichung des ordentlichen Rentenalters) auf eine Übergangsrente in Höhe von Fr. 26‘520.--/p.a. habe. Weiter stehe ihm von der Ergänzungskasse der C.____ eine lebenslängliche Altersrente von Fr. 6‘694.80/p.a. zu.