Im Übrigen sprechen auch Art und Inhalt der vom Beschwerdeführer ausgeübten Tätigkeit in diesem konkreten Bereich, bei der spezialisiertes Wissen und Erfahrung sowie die Pflicht zur persönlichen Aufgabenerfüllung notwendig sind, für eine Arbeit, die typischerweise durch Arbeitnehmende ausgeführt wird. So wurde der Beschwerdeführer mitunter auch deshalb berücksichtigt, weil er sich durch seine frühere Arbeit als Verwaltungsangestellter der Polizei Basel- Landschaft das erforderliche Wissen und die nötige Erfahrung für diese Aufgabe angeeignet hatte. Es ist anzunehmen, dass das kantonale Amt B.__