Der Beschwerdeführer und das kantonale Amt B.____ vereinbarten für die Zeit vom August 2013 bis Dezember 2014 eine weitere Zusammenarbeit. Abgesehen davon, dass er seit einiger Zeit mit der Firma D____SA in Vertragsverhandlungen steht, akquirierte er bisher keine weiteren Aufträge. Er ist gemäss seinen Angaben anlässlich der Parteiverhandlung vom 18. Dezember 2014 auch nicht bereit, mehr als 20% zu arbeiten.