4.3 Aufgrund der vorliegenden Unterlagen ist erstellt, dass sich der Beschwerdeführer beim kantonalen Amt B.____ auf Anfrage hin bewarb und das Amt keine weiteren Offerten einholte. Ferner ist gestützt auf die Angaben des Amtes davon auszugehen, dass im damaligen Zeitpunkt für die Betreuung der Projekte keine Stelle geschaffen werden konnte. Ausserdem steht fest, dass sich der Beschwerdeführer zwecks Ausübung seiner Tätigkeit weder als Einzelfirma ins Handelsregister eintragen liess noch für sich als selbstständig Erwerbender resp. für seinen Betrieb eine Krankentaggeld-, Unfall-, oder Berufshaftpflichtversicherung abschloss. Der Beschwerdeführer und das kantonale Amt B.__