3.4 Die arbeitsorganisatorische beziehungsweise wirtschaftliche Abhängigkeit äussert sich namentlich in der Weisungsgebundenheit des Erwerbstätigen, seiner Rechenschaftspflicht, seiner Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation, der Pflicht zur persönlichen Aufgabenerfüllung, einer Präsenzpflicht und in einem Konkurrenzverbot (WML, Rz 1015; FORSTER, a.a.O., S. 84 Rz 63 mit Hinweisen).