Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Insolvenz von Kunden) sowie Verluste aus mangelhafter Lieferung zu tragen sind und für die Mangelhaftigkeit eines Werks sowie ungetreue und unsorgfältige Ausführung eines Geschäfts einzustehen ist (FORSTER, a.a.O., S. 84 Rz 62 mit Hinweisen).