3.3 Merkmale für das Bestehen eines Unternehmerrisikos sind namentlich das Tätigen bedeutender Investitionen, das Einstehen müssen für Verluste, das Handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, das Beschaffen von Aufträgen, eigene Geschäftsräumlichkeiten und die Beschäftigung von Personal (Wegleitung über den massgebenden Lohn, gültig ab 1. Januar 2008, Stand 1. Januar 2012, [WML], Rz 1014). Gemäss der Rechtsprechung besteht das spezifische Unternehmerrisiko im Weiteren darin, dass bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit unabhängig vom Arbeitserfolg Kosten anfallen, die der Versicherte selber zu tragen hat