Im Weiteren werden nun aber in dieser Steuermeldung auch Mietzinseinnahmen aus der Geschäftsliegenschaft in der Höhe von Fr. 21'600.-- sowie geschäftliche Schuldzinsen im Umfang von Fr. 1’733.-- ausgewiesen - was zusammen mit dem erwähnten Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 6'950.-- das der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte massgebende Einkommen von insgesamt Fr. 26'817.-- ergibt. Die Mietzinseinnahmen von Fr. 21'600.-- und die geschäftlichen Schuldzinsen von Fr. 1’733.-- betreffen nun aber nicht nur die Periode vom 1. Januar bis 31. März 2010, sondern das gesamte Jahr 2010.