Laut der am 21. November 2011 erfolgten Meldung der Steuerverwaltung des Kantons Basel- Landschaft realisierte der Versicherte im fraglichen Zeitraum von anfangs Januar bis Ende März 2010 ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von Fr. 6'950.--. Im Weiteren werden nun aber in dieser Steuermeldung auch Mietzinseinnahmen aus der Geschäftsliegenschaft in der Höhe von Fr. 21'600.-- sowie geschäftliche Schuldzinsen im Umfang von Fr. 1’733.-- ausgewiesen - was zusammen mit dem erwähnten Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 6'950.-- das der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte massgebende Einkommen von insgesamt Fr. 26'817.-- ergibt.