Gestützt auf diese Angaben setzte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 2. Dezember 2011 die persönlichen Beiträge von A.____ für die Beitragsperiode vom 1. Januar bis 31. März 2010 auf Fr. 1'452.-- fest. Die vom Versicherten dagegen erhobene Einsprache wies die Ausgleichskasse mit Einspracheentscheid vom 7. Februar 2012 ab.