A. A.____ war bis Ende März 2010 als B.____ selbständig erwerbstätig und im Rahmen dieser Tätigkeit als Selbständigerwerbender der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) angeschlossen. Am 21. November 2011 meldete die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft der Ausgleichskasse für A.____ für das Jahr 2010 ein aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzieltes Einkommen in der Höhe von Fr. 26'817.-- und ein im Betrieb investiertes Eigenkapital im Umfang von Fr. 306'330.--. Gestützt auf diese Angaben setzte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 2. Dezember 2011 die persönlichen Beiträge von A.____