3. Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 5‘428.80 (inkl. Auslagen und 7,7 % Mehrwertsteuer) zu bezahlen. http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht