Das Honorar der Rechtsvertreterin der Versicherten ist somit auf der Basis eines insgesamt als angemessen erachteten Zeitaufwands von 19 Stunden und 40 Minuten festzusetzen. Der Rechtsvertreterin der Versicherten ist demnach ein Honorar in der Höhe von Fr. 5‘428.80 (19 Stunden und 40 Minuten à Fr. 250.-- zuzüglich Auslagen von Fr. 124.-- + 7,7 % Mehrwertsteuer) aus der Gerichtskasse auszurichten.