Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht tig, der relevante medizinische Sachverhalt bedarf vielmehr weiterer Abklärung. Die IV-Stelle, an welche die Angelegenheit zurückzuweisen ist, hat den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit der Versicherten durch ein polydisziplinäres Gutachten, welches - mindestens - die Fachbereiche Rheumatologie, Neurologie und Psychiatrie umfasst, abklären zu lassen. Über die Frage, ob aus medizinischer Sicht allenfalls noch weitere Abklärungen in anderen Fachrichtungen erforderlich sind, werden die beauftragten Gutachter zu befinden haben.