Insbesondere der Einwand der IV-Stelle, dass die genannten Leiden durch entsprechende Therapie behoben werden könnten, erscheint in Anbetracht der seit Jahren erfolgten Therapien und dem Verweis verschiedener Ärzte auf eine bereits eingetretene Chronifizierung zu kurz gegriffen. Somit ist als weiteres Zwischenergebnis festzuhalten, dass die IV-Stelle auch den somatischen Teil des medizinischen Sachverhalts nicht hinreichend abgeklärt hat.