Immerhin kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass sich in den aktuell vorhandenen medizinischen Akten durchaus Atteste finden, die der Versicherten aus fachärztlicher somatischer Sicht eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Zu verweisen ist etwa auf die Berichte der Neurologin Dr. I.____: In einem ersten Bericht vom 7. April 2017 erhob diese als Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit chronische Spannungstyp-Kopfschmerzen und ein chronisches, zervikal-betontes Panvertebralsyndrom. Aufgrund der Kopfschmerzen und der Schmerzen im Bereich der ganzen Wirbelsäule bestehe eine verminderte Konzentrationsfähigkeit mit verminderter Leistungsfähigkeit.