Zudem lassen auch die von ihnen beschriebenen Befunde zumindest auf eine gewisse Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit schliessen. Es ist daher eher überraschend und kaum nachvollziehbar, wenn sie im gleichen Bericht bei der Frage nach dem Vorliegen einer medizinisch begründeten Arbeitsunfähigkeit festhalten, "aus psychiatrischer Sicht ist aktuell keine grundlegende Arbeitsunfähigkeit begründbar."