Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht 6.3.6 Mit Schrieben vom 25. Juli 2019 reagierte Dr. D.____ auf den vorerwähnten RAD- Bericht. Er begründete, weshalb aus seiner Sicht bei der Versicherten die Kardinalkriterien für eine posttraumatische Belastungsstörung durchaus vorliegen würden. Zudem wies er darauf hin, dass sich die psychiatrische Beurteilung als bisher sehr schwierig dargestellt habe, weil die Versicherte eine psychische Genese ihrer Beschwerden bis vor kurzem abgelehnt habe.