Darüber hinaus hielt er verschiedene Belastungsfaktoren (Zustand der totalen Erschöpfung, alleine lebend, negative, stark traumatisierende Kindheitserlebnisse) fest. Die Versicherte sei mindestens seit Januar 2016 - nach der nicht begründeten Kündigung und der erfolglosen Brustverkleinerung - und bis auf Weiteres in der angestammten und in einer leidensangepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsunfähig.