weiterführender kognitiver Verhaltenstherapie sowie die Fortsetzung der Physiotherapie. Für den Zeitraum vom 28. Mai 2018 bis 1. Juli 2018 wurde der Versicherten eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert. 6.1.5 Die RAD-Ärztin Dr. C.____ äusserte sich am 22. August 2018 zu diesem Bericht der Rehaklinik M.____. Sie hielt fest, dass die Versicherte dort sehr gut hinsichtlich ihrer beklagten myofaszialen Beschwerden habe profitieren können. Ihre Beschwerden seien somit sehr gut behandelbar und nicht invalidisierend. Ihre frühere Beurteilung vom 13. November 2017 habe deshalb nach wie vor Gültigkeit.