Versicherungsmedizinisch lasse sich kein IVrelevantes Leiden objektivieren, es bestünden einzig muskuläre Verspannungen im Nacken-/ Schulter-/BWS-Bereich. Diese würden sich jedoch durch geeignete therapeutische Massnahmen sehr gut behandeln lassen, sie seien grundsätzlich reversibel und daher nicht von dauerhafter bzw. invalidisierender Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.