6.1.3 Mit Bericht vom 13. November 2017 nahm die RAD-Ärztin Dr. C.____ zum medizinischen Sachverhalt Stellung. Dabei gelangte sie gestützt auf die ihr unterbreiteten Akten zur Auffassung, dass sich keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit erheben liessen.