Die Versicherte neige dazu, sich zu überfordern und Belastungsgrenzen nicht ausreichend wahrzunehmen, was dann zu einer Verstärkung der körperlichen Beschwerden führe. In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit gelangten die beiden Berichterstatter zur Einschätzung, dass der Versicherten die Ausübung der bisherigen Tätigkeit aus psychiatrischer Sicht zumutbar sei. Man könne davon ausgehen, dass es in absehbarer Zeit zu einer vollständigen Wiederherstellung der psychischen Leistungsfähigkeit komme. Abschliessend erfolgte noch der Hinweis, dass über die somatischen Einschränkungen keine Aussage gemacht werden könne.