Die Versicherte verfüge nur über wenig Ressourcen zur Entspannung. Eine deutliche Überlagerung der Schmerzsymptomatik im Sinne einer Schmerzverarbeitung (Gefühle von Ärger, Traurigkeit, Härte gegen sich selber) aber auch auf der somatischen Ebene (chronisch erhöhter Muskeltonus) würden bei der Symptomatik eine Rolle spielen. Aus psychiatrischer Sicht lasse sich aktuell keine grundlegende Arbeitsunfähigkeit begründen. Die Versicherte neige dazu, sich zu überfordern und Belastungsgrenzen nicht ausreichend wahrzunehmen, was dann zu einer Verstärkung der körperlichen Beschwerden führe.