Bei der Versicherten sei 2016 aus medizinischen Gründen eine Brustverkleinerung vorgenommen worden, ohne dass sich diese aber positiv auf die Schmerzsymptomatik ausgewirkt habe. Eine relevante depressive Symptomatik wird von den beiden Berichterstattern nicht festgehalten, anderseits führen die beiden aber aus, dass bei der Beschwerdeführerin ein chronifizierter, hoher psychophysiologischer Anspannungslevel mit Auswirkung auf der somatischen Ebene bestehe. Die Versicherte verfüge nur über wenig Ressourcen zur Entspannung.